Gremien

Der Diözesanjungschützenrat

Der Diözesanjungschützenrat ist das höchste beschlussfähige Gremium auf Diözesanebene und tagt regulär zweimal im Jahr. Der Rat besteht aus dem Diözesanvorstand und den Vertretern der 12 Bezirke des BdSJ-Diözesanverbandes. Die Anzahl der stimmberechtigten Vertreter pro Bezirk ergibt sich aus den Mitgliederzahlen der einzelnen Bezirksverbände.


In den Ratssitzungen werden u.a. die Wahlen in den Diözesanvorstand des BdSJ und in das Trägerwerk des BdSJ e.V. durchgeführt. Um den Rat über die Geschehnisse und die Arbeit des BdSJ zu informieren erfolgen Berichte aus dem Vorstand und dem Trägerwerk.
Auch die Arbeitskreise und Projekte des BdSJ werden hier initiiert und können durch den Einbezug der mittleren Ebene (Bezirke) diözesanweit stattfinden.

Das Trägerwerk des BdSJ e.V.

Das Trägerwerk des BdSJ e.V. ist das Geschäftsorgan des BdSJ. Hier werden die Finanzen geregelt, Etatplanungen gemacht, aber auch Personalangelegenheiten besprochen und behandelt.


Das Trägerwerk verfügt über einen Trägerwerksvorstand bestehend aus drei Personen aus dem BdSJ Diözesanvorstand. Der Diözesanjungschützenmeister ist geborenes Mitglied und kann zwei weitere Personen in den Vorstand berufen. Die restlichen Mitglieder des Trägerwerks sind Bezirksvertreter. Jeder Bezirk kann auf einer Diözesanjungschützenratssitzung eine Person aus ihrem Bezirksvorstand zur Wahl stellen, der im Namen des Bezirks die Geschehnisse auf Diözesanebene prüft. Der Diözesanjungschützenrat kann diesen Vertreter dann in das Trägerwerk wählen.


Prinzipiell gibt es mindestens eine, meistens aber zwei ordentliche Trägerwerkssitzungen im Jahr. Darüber hinaus können außerordentliche Sitzungen vom Trägerwerksvorstand einberufen werden.