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Verleihbestimmungen DVO angepasst

DJR beschließt Verkürzung der Antragsfrist
DVO Silber
Datum:
11. Nov. 2025
Von:
Daniel Fromme

Der Diözesanjungschützenrat (DJR) hat in seiner vergangenen Sitzung wichtige Änderungen an den Verleihungsbestimmungen für die Diözesanverdienstorden in Bronze und Silber beschlossen.

Künftig gelten folgende Änderungen:

  • Die Frist zur Einreichung von Anträgen wird auf vier Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin verkürzt. 
  • Die Unterschrift des Bezirksjungschützenmeisters ist künftig vom Antragstellenden selbst einzuholen, bevor der Antrag beim Diözesanverband eingereicht wird.
  • Später eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Mit diesen Anpassungen werden die bisherigen Regelungen an die Fristen und Abläufe des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) angeglichen. Ziel ist es, die Verfahren rund um die Verleihung der Orden klarer, einheitlicher und praxisnäher zu gestalten.